SPENDEN
Spenden an den Kreisverband Pinneberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Pinneberg
Sparkasse Südholstein
Konto 88 24 815
BLZ 230 510 30
Wie Sie sicher wissen, benötigt eine ehrenamtliche aufgestellte Kreispartei wie die GRÜNEN neben den Mitgliedsbeiträgen und Wahlkampfkostenerstattungen auch Spenden von engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Deswegen würden wir uns freuen, wenn Sie mit einer Spende die Fortsetzung unserer erfolgreichen Politik für den Kreis Pinneberg unterstützen.
Spenden & Steuern
Spenden und Steuern: Steuerliche Informationen
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an: 04101-376056




