PE 24.02.2010 Bund senkt seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft
Grüne kritisieren Mehrbelastung des Kreises Pinneberg
Die Bundesregierung plant eine Änderung im Sozialgesetzbuch II. Im Kern ist eine Änderung des Kostenausgleiches zwischen Bund und Ländern für die Unterkunftskosten beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) vorgesehen.
„Für uns im Kreis Pinneberg bedeutet das Mehrkosten von über 1 Mio. Euro, so die Grünen Susanne Epskamp und Thomas Giese, deshalb fordern wir alle Fraktionen im Kreistag auf, unserer Resolution zuzustimmen. Der Bund muss die Berechnungsformel unverzüglich ändern und dabei von der tatsächlichen Kostenbelastung ausgehen.“
Die Resolution richtet sich an den Landtag Schleswig-Hosteins, der aufgefordert wird, der Absenkung des Bundesanteils an der Finanzierung der KdU (Kosten der Unterkunft) im Bundesrat nicht zuzustimmen.
Die Folge dieser geplanten Änderung wäre, dass die Kostenbeteiligung des Bundes auf 23 % (für die Kommunen in Schleswig-Holstein, bzw. bundesweit durchschnittlich auf 23,6%) sinkt. Der Bund begründet seine Reduzierung damit, dass angeblich die Kreise und Kommunen bei einer Erstattung der tatsächlichen Kosten keine Anreize hätten, auf die Kostensteigerungen am Wohnungsmarkt begrenzend einzuwirken.
„Da halten wir dagegen, so Giese und Epskamp: Die Kreise und Kommunen können kaum Einfluss auf die Marktentwicklung nehmen und gerade in der Metropolregion Hamburg sind die Mieten besonders hoch.“
Thomas Giese, Susanne Epskamp





