Die Landesregierung Schleswig-Holstein will private Haushalte mit insgesamt 75 Mio Euro bei der Umstellung auf erneuerbare Energien unterstützen. Dazu befindet sich eine neue Förderrichtlinie “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger” in der Vorbereitung, über die zu Beginn des Jahres 2023 Gelder beantragt werden können.
Es werden Erneuerbare Energien im Wärmebereich, also Heizungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien, elektrisch betriebene Wärmepumpen (2.000 Euro), Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz (500 Euro), Solarthermieanlagen (900 Euro), Biomasseheizungsanlagen (900 Euro) und PV-Balkonanlagen (200€) gefördert. Voraussetzung für die Förderung der oben genannten Fördergegenstände ist die Förderfähigkeit im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude, kurz BEG und dass die Anschaffung nach dem 16.01. erfolgt ist.
Antragsberechtigt sind zunächst natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein. Die Förderung der oben genannten Gegenstände ist an das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gekoppelt. Voraussetzung für eine Förderung durch das Land Schleswig-Holstein ist die Vorlage eines BAFA-Zuwendungsbescheids über einen der genannten Fördergegenstände. Hausbesitzer sollten vor Umsetzung ihrer Projekte einen Antrag auf Förderung stellen, da eine rückwirkende Beantragung nicht möglich ist.
Auch im Kreis Pinneberg soll es Maßnahmen für Klimaschutz geben. So weist die Grünen Fraktion auf die Förderung von Gründachanlagen hin: „Die Umstellung der privaten Haushalte auf erneuerbare Energien ist ein wichtiger Baustein der Klimaschutzpolitik im Kreis Pinneberg. So haben wir unter anderem ein Förderprogramm für die energetische Sanierung unserer Sportstätten beschlossen, die Förderung von Solardächern auf Berufsschulen und den Ausbau von Radwegen. “, so Nadine Mai von den Grünen im Kreis Pinneberg.
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